Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Katharina Spitzenberger (im folgenden Anbieter) und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin (im folgenden Teilnehmer) von Webinaren, Online-Kursen, Online-Aufzeichnungen, Online Calls, Online Workshops und Präsenzveranstaltungen (im folgenden Kurse).

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt auf der Website des Anbieters, durch persönlichen Abschluss oder durch Fernkommunikationsmittel zustande.

(2) Der Teilnehmer kann die Kurse zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Angaben zum Kaufabschluss bearbeiten. Der Teilnehmer kann die im Warenkorb liegenden Kurse und seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der bereit gestellten Navigationsschaltflächen korrigieren.

(3) Bei einem Vertragsabschluss auf der Website gibt der Teilnehmer ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der Anmelde-Schaltfläche ab. Der Vertrag kommt dann durch die Bestätigungsmail des Anbieters zustande, in der der Teilnehmer auch einen Link zu diesen AGB inkl. Widerrufsbelehrung findet. Soweit dem Teilnehmer diese Mail nicht zugeht, liegt die Annahme des Vertrages durch den Anbieter spätestens in der Abbuchung der Zahlung bei dem Teilnehmer (z.B. bei Kreditkartenzahlung, Zahlung per Paypal) oder der Ermöglichung der Teilnahme an dem Kurs (je nachdem, welches früher erfolgt).

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Vertrag über den Kurs zurückzutreten, wenn in der Person des Teilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind bei Online-Kursen etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers oder bei Präsenzkursen Anreise- oder Verpflegungskosten. Außer es ist ausdrücklich ausgewiesen.

(2) Die Zahlung des Teilnehmers auf eine Rechnung ist wie folgt geregelt:
Die Zahlung des Teilnehmers auf eine Rechnung ist sofort fällig. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Nutzer zudem online einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.

(3) Dem Teilnehmer stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:
– Kreditkarte, hier erfolgt die Belastung nach Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter.
– Paypal, hier loggt sich der Teilnehmer mit seinen Zugangsdaten ein 
– Apple / Goole Pay, hier loggt sich der Teilnehmer mit seinen Zugangsdaten ein

(4) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Teilnehmer Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung des Kurses die Entrichtung der Kursgebühr durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt oder bei Nichtzahlung kann der Anbieter dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs verweigern.

§ 4 Kursinhalt und -ort

(1) Die Beschreibungen des Kurses im Internet des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurses vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Pflichten des Teilnehmers bei Online-Kursen

(1) Der Teilnehmer darf den Kurs nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Sollte dagegen verstoßen werden, wird dem Teilnehmer der Zugang zum Kurs unverzüglich gesperrt. 

(2) Der Teilnehmer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu dem Kurs oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung des Kurses durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(3) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Kurs verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 6 Verfügbarkeit des Online-Kurses/Workshops

(1) Die Nutzung des Kurses erfolgt im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.

(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit des Kurses an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Kurses insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.

(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

§ 7 Verfügbarkeit und Ablauf von Präsenzveranstaltungen/Ausschluss des Teilnehmers

(1) Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Der Teilnehmer erhält spätestens sieben Tage vor Beginn eine Benachrichtigung (schriftlich oder per Mail), falls der Anlass wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

(2) Der Anbieter hat in den Kurs- und Veranstaltungsräumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihm oder seinen Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten. Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von dem Anbieter erlassene Vorschriften. Der Anbieter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.

(3) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren.

§ 8 Widerruf / Abmeldung

(1) Teilnehmer haben ein Widerrufsrecht, außer bei digitalen Inhalten, wenn der Teilnehmer die sofortige Erbringung der Leistung durch den Anbieter gefordert und der Anbieter den Teilnehmer auf das Erlöschen des Widerrufsrechts hingewiesen hat. Für reine Online-Kurse erlischt unter diesen Voraussetzungen das Widerrufsrecht unmittelbar, sobald der Verbraucher die Leistung entgegengenommen hat (z.B. durch Einloggen oder Download). Die Erstattungsregelung für Dienstleistungen gilt insoweit nicht.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht in der Regel nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Katharina Spitzenberger Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Buchung eines Kurses ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer III. 1. durch Katharina Spitzenberger bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des gebuchten bzw. bestellten Kurses.

§ 10 Ausfall des Kurses

 

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung eines Kurses / einer Veranstaltung abzusagen, sofern die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2) Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Durchführung des Kurses abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, den Kurs zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.

(4) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 oder Absatz 2 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(5) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Kursentgelte erstatten.

§ 11 Verhinderung des Teilnehmers

(1) Tritt der Teilnehmer von eine, Präsenzkurs zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Teilnehmer die Kursgebühren teilweise oder ganz zu entrichten, wobei folgendes gilt:

Präsenzkurse:
– Rücktritt mehr als 21 Tage vor dem ersten Kurstag: 50 % der Kurskosten fällig.
– Rücktritt 21–14 Tage vor dem ersten Kurstag: 80 % der Kurskosten fällig
– Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem ersten Kurstag: 100 % der Kurskosten fällig.

§ 12 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Website, Vorträge, Präsentationen, Skripte und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu machen.

(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für interne und Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 13 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder der Anbieter für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen der Erfüllungsgehilfen und Organe des Anbieters.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht.

(3) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Kursräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters der Kursräumlichkeiten und/oder der Referenten.

(7) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.

§ 14 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der Schweiz oder der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 15 Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Anbieter ist das Recht am Domizil des Anbieters anwendbar. Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Domizil des Anbieters

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